Mitgefressen – mitgesessen?

In 50 Subunternehmen hatte ein Dormagener Schlachter 1000 (und in Worten: tausend) illegale Rumänen beschäftigt, die in seinen Betrieben die Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung von Rind- und Schweinefleisch erledigten.
Bei der Strenge der Behörden und immer härteren Gesetzen und Strafen kommt man bei dieser Nachricht ins Grübeln. Macht man sich etwa strafbar, wenn man das Fleisch erwirbt, verarbeitet und benutzt, das von illegalen Metzgern vorbereitet wird. Das Fleisch ist irgendwie illegal, kauft man es, so begeht man also auch selbst eine strafbare Handlung, denn die gängige Justizpraxis besagt, dass das Unwissen vor Strafe nicht schützt. Man ist sich das zwar nicht bewusst, doch macht man sich mit einem Schnitzel möglicherweise schon zum Verbrecher.
In diesem Fall heisst es in Anlehnung an das beflügelte `mitgegangen – mitgehangen` – `mitgefressen – mitgesessen`.

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